Dr. Samuel Hahnemann und das Ähnlichkeitsgesetz

1790 war die Geburtsstunde der Homöopathie. Hahnemann machte den Chinarindenversuch,

welches Erstaunliches zu Tage förderte. Er nahm etliche Tage täglich China (Ursubstanz) ein

und stellte an sich plötzlich folgende Symptome fest:  

  • Ihm wurde kalt, erst die Füße und die Fingerspitzen.
  • Dann kam Mattigkeit bzw. Schläfrigkeit hinzu.
  • Das Herz begann zu klopfen, sein Puls wurde hart und schnell.
  • Zusätzlich stellten sich Ängste und Zittern ein.
  • Abgeschlagenheit
  • Rote Wangen
  • Durst

Kurz: Er stellte die Symptome des Wechselfiebers (Malaria) bei sich fest, doch ohne

das eigentliche Fieber. Seine Symptome dauerten 2 – 3 Std. an und wiederholten

sich nach jeder Gabe. Nach dem Beenden der Einnahme, verschwanden die Symptome

und er war gesund!

 

Fazit: Ein Arzneimittel heilt genau die Beschwerden, die es in ähnlicher Form beim Gesunden hervorrufen kann. Es handelt sich hierbei um eine Gesetzmäßigkeit.

 

Um künftig die Giftigkeit, Nebenwirkungen, Verschlimmerungen und bleibenden

Schäden der Ursubstanz zu vermeiden, verrieb und verschüttelte Hahnemann den

Wirkstoff, bis der krankmachende Reiz in einen heilenden umschlug. Diese

Verfahrensweise hat heute unverändert Gültigkeit und basiert auf dem

Ähnlichkeitsgesetz.

 

Hahnemann verfasste im Jahre 1810 das „Organon der Heilkunst“. Es gilt auch heute noch

als das Grundlagenwerk der klassischen Homöopathie.