Liquidation

Als Privatpraxis rechne ich meine Leistungen mit Ihnen persönlich ab.

Meine Rechnungen können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und Beihilfe-Versicherung einreichen, da ich mich an dem Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker orientiere.

Privatkassen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten unterschiedlich, es wäre sinnvoll, im Voraus Ihren Versicherungsschutz abzuklären.

Generell ist die Bezahlung unabhängig von einer eventuellen Erstattung und deren Höhe zu leisten. 

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten einer Behandlung in einer Naturheilpraxis leider nicht. Gerne können wir vorab über die zu erwartenden Kosten sprechen. Rufen Sie mich einfach an.